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Rettungsgasse

Eine Rettungsgasse kann Leben retten

Eine Kollision auf der Autobahn geht aufgrund des hohen Tempos nicht selten mit schwerwiegenden Personenschäden einher. Nur durch Ersthelfer können die Verletzten oft nicht versorgt werden. Daher ist es essentiell, dass alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Einsatzkräfte den Unfallort schnell erreichen und sich um die Unfallopfer kümmern können. Doch immer wieder ist es zu beobachten, dass einige Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse halten.

Doch wie wird eine Rettungsgasse eigentlich richtig gebildet? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Einsatzkräfte behindern? Diese Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, wann genau sie eigentlich eine Rettungsgasse bilden müssen. Eine Antwort auf diese Frage liefert § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO):

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Sie also schon bei stockendem Verkehr dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Innerorts gilt diese Regelung nicht. Allerdings sind Sie auch innerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, Einsatzkräften freie Bahn zu verschaffen, wenn diese das Blinklicht und ein Einsatzhorn einsetzen.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Nun wissen Sie, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen. Was bleibt, ist die Frage, wie diese richtig gebildet wird. Handelt es sich um eine Straße, welche über zwei Spuren verfügt, gestaltet sich der Fall einfach: Die Fahrzeuge, die sich auf dem rechten Fahrstreifen befinden, fahren nach rechts. Jene Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links.

Doch wie sieht es aus, wenn es sich um eine Straße mit drei oder vier Spuren handelt? Auch hier ist die Bildung der Rettungsgasse ganz einfach: Die Autos, welche sich auf der linken Spur befinden, fahren so weit es geht nach links. Alle übrigen Fahrzeuge orientieren sich zum rechten Fahrbahnrand.

Eine kleine Eselsbrücke, damit Sie sich diese Regel ganz einfach merken können: Schauen Sie auf Ihre rechte Hand. Der Daumen entspricht der linken Fahrspur, die restlichen Finger stellen die übrigen Fahrspuren dar. Der Abstand zwischen Daumen und Zeigefinger entspricht einer korrekten Rettungsgasse.

Weitere Informationen zur korrekten Bildung einer Rettungsgasse inklusive grafischer Darstellungen, erhalten Sie auf dem Ratgeberportal bussgeldkatalog.net 

oder dem Bußgeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.de/rettungsgasse/

Welche Strafe droht, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden?

Da es immer wieder Fälle gibt, in denen Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden und somit das schnelle Erreichen des Unfallorts für Rettungskräfte verhindern, gibt es erhebliche Sanktionen bei Nichtbildung der Rettungsgasse.

Machen Sie sich dieser Ordnungswidrigkeit schuldig, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt. Behindern oder gefährden Sie die Rettungskräfte, erhöht sich die Geldbuße entsprechend und Sie müssen zudem mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

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